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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die quantilope GmbH, Charlottenstraße 26, 20257 Hamburg, Deutschland („quantilope“) bietet die webbasierte Software-Lösung quantilope sowie sämtliche damit zusammenhängende Bestandteile und Funktionen (gemeinsam die „Plattform“) sowie damit in Zusammenhang stehende Consultingleistungen an.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1.Anwendungsbereich; Keine Nutzung durch Verbraucher; Leistungserbringung durch Dritte

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für zwischen quantilope und dem Kunden von quantilope („Kunde“) geschlossene Verträge über die Nutzung der Plattform (einschließlich darüber durchgeführter Projekte) durch den Kunden und für Verträge über die Erbringung von Consultingleistungen (jeweils ein „Einzelvertrag“).

1.2 Ergänzend zu den Bestimmungen in diesem Teil A der AGB gelten für die Nutzung der Plattform (einschließlich darüber durchgeführter Projekte) die Bestimmungen in Teil B dieser AGB, für Consultingleistungen die Bestimmungen in Teil C dieser AGB und für Panelanbindungen und -dienstleistungen die Bestimmungen in Teil D dieser AGB. Soweit nachfolgend auf Ziffern dieser AGB ohne besondere Nennung von Teil A, B, C oder D verwiesen wird, sind die Ziffern desselben Teils gemeint, aus dem der Verweis erfolgt.

1.3 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als quantilope ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn quantilope in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt.

1.4 quantilope stellt die Plattform und die Consultingleistungen nach diesen AGB nur Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d.h. wenn die jeweiligen Leistungen weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Endkunden zugerechnet werden können.

1.5 Soweit Bestimmungen aus einem Einzelvertrag in Widerspruch zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die Bestimmungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag vor.

1.6 quantilope ist berechtigt, die im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2. Informationen zum Vertragsschluss

Ein Einzelvertrag kommt zustande, wenn quantilope dem Kunden schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) ein Angebot über den konkret gewünschten Leistungsumfang zukommen lässt und der Kunden dieses Angebot innerhalb von zehn (10) Werktagen (oder einer anderweitig im Angebot bestimmten Frist) schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) annimmt.

3. Haftung

3.1 Für Schäden, die durch die kostenlosen Funktionen der Plattform verursacht werden, haftet quantilope im gesetzlichen Umfang.

3.2 Für alle übrigen Schäden gelten die nachfolgenden Bestimmungen (a) bis (e):

(a) quantilope haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von quantilope, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von quantilope beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von quantilope garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden oder bei arglistigem Verhalten von quantilope.  

(b) quantilope haftet unbeschränkt für Schäden, die durch quantilope oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von quantilope vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(c) Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet quantilope außer in den Fällen der Ziff. 3.2(a) oder der Ziff. 3.2(d) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

(d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(e) Im Übrigen ist eine Haftung von quantilope ausgeschlossen.

(f) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen quantilope beträgt ein (1) Jahr, außer in den Fällen der Ziff. 3.2(a), 3.2(b) oder 3.2(d).

4. Geheimhaltung

4.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet hinsichtlich einer Partei („Offenlegende Partei“) sämtliche nicht-öffentlichen vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäft der Offenlegenden Partei. quantilope und der Kunde werden beim Austausch Vertraulicher Informationen diese Ziff. 4 einhalten. Vertrauliche Informationen werden bei der Offenlegung als vertraulich benannt und/oder gekennzeichnet, mit der Maßgabe, dass Informationen, von denen der diese Informationen empfangenden Partei („Empfängerpartei“) bekannt war oder unter den gegebenen Umständen hätte bekannt sein müssen, dass sie von der Offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt betrachtet werden, auch dann als Vertrauliche Informationen gelten, wenn sie nicht als solche benannt oder gekennzeichnet wurden. Die Empfängerpartei hält die Vertraulichen Informationen geheim und behandelt sie mindestens mit dem gleichen Maß an Sorgfalt, das die Empfängerpartei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Die Empfängerpartei wird die Vertraulichen Informationen nur zur Ausübung von Rechten und Erfüllung von Pflichten gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag verwenden. Vertrauliche Informationen werden nur denjenigen Mitarbeitern und Auftragnehmern der Empfängerpartei offengelegt, die diese Informationen kennen müssen. 4.2 Die Verpflichtungen nach dieser Ziff. 4 gelten für zwei (2) Jahre über das Ende des jeweiligen Einzelvertrages hinaus. 4.3 Vertrauliche Informationen fallen nicht unter diese Ziff. 4, soweit (i) sie allgemein zugänglich werden und dies nicht auf einem Verstoß gegen diese Ziff. 4 beruht; (ii) sie der Empfängerpartei vor dem Zeitpunkt des Erhalts bekannt waren und die Empfängerpartei die Vertraulichen Informationen frei und ohne Geheimhaltungspflicht benutzen durfte; (iii) die Empfängerpartei die Vertraulichen Informationen rechtmäßig durch einen Dritten erlangt hat, der weder bei der Offenlegenden Partei angestellt noch ihrem Unternehmen auf andere Art und Weise zugehörig ist, und der diese Informationen der Empfängerpartei freiwillig und rechtmäßig zugeführt hat; (iv) die Empfängerpartei beweisen kann, dass diese Informationen durch Mitarbeiter oder Personal der Empfängerpartei, das auf die entsprechenden Vertraulichen Informationen keinen Zugriff hatte, selbständig erschlossen wurden und dass keine Vertraulichen Informationen verwendet wurden, um diese Informationen zu erschließen; und/oder (v) sie aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen oder eine Offenlegung durch eine hierzu berechtigte Behörde angeordnet wird.

5. Änderungen der AGB

5.1 quantilope behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie die AGB zu ändern, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um Veränderungen abzubilden, die bei Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages nicht vorhersehbar waren und deren Nichtbeachtung das vertragliche Gleichgewicht zwischen quantilope und dem Kunde beeinträchtigen würde, insbesondere soweit quantilope (i) die Übereinstimmung der Leistungen mit dem darauf anwendbaren Recht herzustellen verpflichtet ist, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; und/oder (ii) damit einem gegen quantilope gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; und/oder (iii) die Plattform aufgrund zwingender sicherheitsrelevanter Aspekte anpassen muss.
5.2 Zu keinem Zeitpunkt wird durch die Leistungsänderungen die Erfüllung der Hauptvertragspflichten durch quantilope eingeschränkt. Teil B, Ziff. 2.6 bleibt unberührt.
5.3 In anderen Fällen als der Ziff. 5.1 teilt quantilope dem Kunden vorab die Änderungen der AGB mit. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist quantilope berechtigt, das jeweilige Vertragsverhältnis zu kündigen. Auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht wird quantilope in der Mitteilung hinweisen.

6. Sonstiges

6.1 Jeder zwischen den Parteien geschlossene Einzelvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
6.4 Änderungen zwischen den Parteien geschlossener Vereinbarungen und Abweichungen und/oder Änderungen der AGB bedürfen, vorbehaltlich der Ziff. 5, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.5 Soweit nicht anderweitig in diesen AGB oder einem Einzelvertrag geregelt, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von quantilope die Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag weder dauerhaft noch zeitweilig auf Dritte übertragen.

Teil B – Plattform-Nutzungsbedingungen

1. Account

1.1 Der Kunde kann auf Anfrage von quantilope ein Kunden-Firmenkonto bei quantilope („Account“) erhalten. Eine Verpflichtung von quantilope besteht jedoch nicht. Um einen Account zu erhalten, hat der Kunde quantilope die von quantilope geforderten Anmeldedaten mitzuteilen. Der Abschluss des entsprechenden Accountvertrags („Accountvertrag“) zwischen dem Kunden und quantilope ist kostenlos. Die Übersendung der Anmeldedaten stellt insoweit das Angebot auf Abschluss des Accountvertrags dar. Mit der erstmaligen Nutzung der Anmeldedaten nimmt der Kunde dieses Angebot an. Besteht zwischen quantilope und dem Kunden (nur) ein Accountvertrag, kann der Kunde die Funktionen der Plattform anschauen, die Plattform jedoch nicht nutzen.
1.2 quantilope stellt dem Kunden bei Abschluss des Accountvertrags spezifische personengebundene Kennungen zur Nutzung des Accounts bereit („User-Kennungen“). Der Kunde ist verpflichtet, diese User-Kennungen streng vertraulich zu behandeln und die User-Kennungen zu keiner Zeit Dritten mitzuteilen.
1.3 Gemäß den in einem Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen kann quantilope dem Kunden außerdem gestatten, für einzelne Mitarbeiter des Kunden weitere User-Kennungen des Accounts zu erstellen. Die User-Kennungen für Mitarbeiter des Kunden ermöglichen diesen – vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB – einen Zugriff auf die Projekte bzw.Projektdaten des Kunden, die dieser über die Plattform durchführt sowie, vorbehaltlich Ziff. 2.5, durchgeführt hat. Ein „Projekt“ ist eine zeitlich befristete Marktforschungsstudie, die sich aus einer einmaligen Datenerhebung (mindestens 10 Datensätze), der Auswertung der erhobenen Daten und der Darstellung der Auswertungsergebnisse zusammensetzt. „Projektdaten“ sind jeweils Inhalte, Daten (u.a. Fragebogendaten, Paneldaten usw.) und Analyseergebnisse mit Bezug auf ein Projekt.
1.4 Die Anzahl der vereinbarten User-Kennungen darf nicht überschritten werden; der Kunde stellt sicher, dass die jeweils berechtigten Mitarbeiter die User-Kennungen vertraulich behandeln und sie zu keiner Zeit Dritten mitteilen.
1.5 Die zeitgleiche Nutzung derselben User-Kennung über mehrere Endgeräte ist nicht gestattet.
1.6 Der Kunde ist verpflichtet, quantilope unverzüglich zu informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass seine User-Kennungen von nicht-berechtigten Personen genutzt werden.

2. Leistungsumfang

2.1 quantilope bietet grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Lizenzpaketen für die kostenpflichtige Nutzung der Plattform an: (a) Bei der „Pilot-Projekt-Lizenz“ kann der Kunde ein (1) einzelvertraglich vereinbartes Projekt innerhalb eines befristeten Zeitraums von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn durchführen, verwalten und gemäß Ziff. 2.4 auf die entsprechenden Projektdaten zugreifen. (b) Bei der „Jahreslizenz“ kann der Kunde eine einzelvertraglich vereinbarte Anzahl von Projekten pro Vertragsjahr mit einem ebenfalls einzelvertraglich vereinbarten Leistungsspektrum durchführen, verwalten und gemäß Ziff. 2.4 auf die entsprechenden Projektdaten zugreifen.
2.2 Weitere Nutzungsberechtigungen des Kunden in Bezug auf die Plattform und seinen Account ergeben sich ggf. aus den vereinbarten Einzelverträgen.
2.3 Mit der Plattform stellt quantilope eine Technologie zur Gestaltung, Durchführung, Analyse und Visualisierung von Ergebnissen von Umfragen bzw. Marktforschungsstudien zur Verfügung. Diese Technologie an sich vermeidet jedoch ihrerseits nicht Bedienfehler oder inhaltliche Fehler des Kunden (z. B. ungeeignetes Studien-Design, Suggestivfragen, missverständliche Formulierungen), daraus ggf. folgende Nachteile für die Datenerhebung, für Datenanalyse und für Analyseergebnisse und/oder falsche Schlussfolgerungen und Unternehmensentscheidungen, die auf Basis von Analyseergebnissen getroffen werden.
2.4 Auf die von quantilope für den Kunden und/oder vom Kunden generierten Projektdaten auch soweit diese Kundendaten im Sinne der Ziff. 4.1 enthalten, kann der Kunde im Rahmen der Funktionalitäten der Plattform nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 2.5, Ziff. 2.6 sowie der Ziff. 4.5 zugreifen.
2.5 Im Falle einer Pilot-Projekt-Lizenz ist der Zugriff auf die Projektdaten für den in Ziff. 2.1 (a) angegebenen Zeitraum kostenfrei. Im Falle einer Jahreslizenz ist der Zugriff auf Projektdaten für die Vertragslaufzeit kostenfrei. Nach Ablauf des in S. 1 bzw. S. 2 genannten Zugriffszeitraums ist quantilope berechtigt, die Projektdaten des Kunden unmittelbar nach Ende der Vertragslaufzeit zu löschen.
2.6 quantilope wird nach eigenem vernünftigem Ermessen die Plattform im Rahmen von Updates, Upgrades und Releases von Zeit zu Zeit aktualisieren. Der Zugriff auf Projektdaten aus Projekten, die unter einer Vorversion der Plattform durchgeführt wurden, kann von quantilope technisch nur für die Dauer von zwei (2) Jahren nach dem Datum der ersten Veröffentlichung eines neuen Releases der Plattform gewährleistet werden.
2.7 quantilope stellt die Plattform auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums von quantilope zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“). Zur Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Plattform am Übergabepunkt der Leistung zugreift. quantilope empfiehlt zur fehlerfreien Nutzung der Plattform die Nutzung der jeweils aktuellen Version des Chrome-Browsers, da es bei anderen Browsern oder veralteten Versionen von Chrome zu einer nicht optimalen Darstellung der Bedienoberfläche kommen kann.
2.8 Die Plattform ist zu 98% verfügbar. Die Verfügbarkeit bezeichnet, bezogen auf die Dauer eines (1) Kalenderjahres, das Verhältnis des Zeitraums, in dem, dem Kunden die Nutzung der Plattform bei bestehender Internet-Verbindung möglich war (zuzüglich des Zeitraums, in dem der Zugriff aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten oder von Störungen, die nicht im Einfluss von quantilope lagen, nicht möglich war), im Verhältnis zur Länge des gesamten Kalenderjahres.

3. Nutzungsrechte für die Plattform / Analyseergebnisse

3.1 Soweit in einem Einzelvertrag nicht anderweitig geregelt, räumt quantilope dem Kunden das örtlich unbeschränkte, befristete, widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
3.2 Soweit in einem Einzelvertrag nicht anderweitig geregelt, ist der Kunde nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerks; (ii) die Plattform zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen; (iii) Bestandteile der Plattform, für die dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen; (iv) die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die Plattform zu gewähren; (v) den Programmcode der Plattform zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; sowie (vi) rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von quantilope, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
3.3 Soweit es dem Kunden über die Plattform ermöglicht wird, Analyseergebnisse in wiedergabefähiger Form, z.B. durch Ausdrucken oder durch gesondertes Speichern, zu reproduzieren, räumt quantilope dem Kunden, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelvertrag, an derartigen Vervielfältigungsstücken das örtlich und zeitlich unbeschränkte, widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht-übertragbare Recht ein, die Vervielfältigungsstücke für eigene Zwecke zu nutzen. Unabhängig von den über die Plattform generierten Vervielfältigungsstücken bleiben die Analyseergebnisse an sich für den Kunden jederzeit frei verwertbar.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden; Lizenz für Kundendaten; Rechte Dritter

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm bei der Nutzung der Plattform eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln usw. („IT-Systeme“) frei von jeglichen Viren, Würmern, Trojanischen Pferden usw. („Schadsoftware“) sind. Zu den geeigneten Maßnahmen gehört insbesondere, dass der Kunde auf seinen IT-Systemen die jeweils aktuelle Version der Betriebssystemsoftware sowie eines Virenscanners einsetzt und die eingesetzten IT-Systeme regelmäßig auf Schadsoftware untersucht und diese entfernt. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die er selbst im Rahmen der Nutzung der Plattform auf den Servern von quantilope speichert, z.B. vom Kunden erstellte bzw. hochgeladene Fragebogendaten, Paneldaten, Bilder, usw. (zusammen „Kundendaten“), frei von jeglicher Schadsoftware sind.
4.2 Der Kunde räumt quantilope ein nicht-ausschließliches, örtlich unbegrenztes und zeitlich befristetes Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Übermittlung und ggfs. sonstigen Nutzung der Kundendaten ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von quantilope gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
4.3 Der Kunde versichert, (i) dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte an den Kundendaten ist, um quantilope die zuvor genannten Rechte einzuräumen, (ii) dass der Kunde frei über die Kundendaten verfügen kann, und (iii) dass die Kundendaten nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die einer Nutzung im Sinne der Ziff. 4.2 entgegenstehen.
4.4 Unbeschadet sonstiger Rechte stellt der Kunde quantilope im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zusicherungen von jeder Haftung gegenüber Dritten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei. quantilope ist weiter berechtigt, (i) Kundendaten, die nicht der Bestimmungen der Ziff. 4.1 entsprechen, zu löschen, sowie (ii) Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Ziff. 4.3 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht unverzüglich löscht.
4.5 Dem Kunden ist bekannt, dass quantilope ohne gesonderte Vereinbarung keine Sicherungskopien der Kundendaten erstellt und dass quantilope berechtigt ist, Kundendaten nach Maßgabe der Ziff. 2.5 und/oder der Ziff. 4.4 zu löschen. Es obliegt dem Kunden, selbständig Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen.


5. Datenschutz

Der Kunde sichert zu, dass er datenschutzrechtlich berechtigt ist, die Kundendaten im Rahmen der Nutzung der Plattform oder von sonstigen Leistungen von quantilope nach diesen AGB zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in dieser Ziff. 5 berechtigt quantilope auch zur außerordentlich fristlosen Kündigung sämtlicher zwischen dem Kunden und quantilope bestehenden Verträge.

6. Support-Services

Vom Kunden beauftragte Support-Leistungen, insbesondere Consulting- und technische Dienstleistungen, werden dem Kunden gemäß der im Einzelvertrag vereinbarten Preisliste nach Aufwand in Rechnung gestellt und unterliegen den Bestimmungen des Teils C dieser AGB.

7. Vergütung

7.1 Soweit nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung für eine Pilot-Projekt-Lizenz unverzüglich nach Vertragsabschluss fällig. Bei einem Einzelvertrag über die Nutzung der Plattform gemäß der Jahreslizenz ist die Vergütung vollständig zu Vertragsbeginn und sodann vollständig zu Beginn eines jeweiligen Verlängerungsjahres zu zahlen.

7.2 Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail und, auf Kundenwunsch, nachfolgend per Post.

7.3 Sämtliche vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

7.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

8.1 Für die kostenlosen Funktionen der Plattform bzw. im Falle von deren kostenloser Überlassung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß § 600 BGB.
8.2 Bezüglich der kostenpflichtigen Überlassung der Plattform gelten bei Mängeln grundsätzlich die §§ 536 ff BGB sowie die nachfolgenden Bestimmungen (a) bis (d):
(a) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1., 1. Var. BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von quantilope bleibt bestehen. Bei der Feststellung, ob quantilope ein Verschulden trifft, wird vom Kunden anerkannt, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
(b) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von quantilope entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(c) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn quantilope ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
(d) quantilope übernimmt keine Gewährleistung für den Internet-Zugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internet-Zugang zum Übergabepunkt der Leistung selbst verantwortlich.

9. Vertragslaufzeit Accountvertrag; Kündigung

9.1 Der Accountvertrag wird für eine Laufzeit von sieben (7) Kalendertagen geschlossen. Nach Ablauf dieser Laufzeit endet der Accountvertrag automatisch und der Kunde hat keinen Zugriff mehr auf seinen Account.
9.2 Abweichend von Ziff. 9.1 endet ein Accountvertrag nicht, solange für den Account des Kunden noch mindestens ein (1) Einzelvertrag läuft. Nach Ablauf des letzten Einzelvertrags endet der Accountvertrag automatisch sieben (7) Kalendertage später.
9.3 Ein Einzelvertrag über die Nutzung der Plattform gemäß der Jahreslizenz hat eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Jahr und kann frühestens mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der anfänglichen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Einzelvertrag jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei ihn mit einer Frist von drei (3) Monate zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt.
9.4 Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
9.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Teil C – Consultingbedingungen

1. Leistungsumfang
1.1 Der von quantilope konkret geschuldete Umfang der Consultingleistungen, der Zeitpunkt der Leistungserbringung, Laufzeitbeginn und Dauer bei fortlaufenden Leistungen, die Vergütung sowie ggf. vereinbarte Zusatzbedingungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.
1.2 Erfüllungsort ist der im Einzelvertrag vereinbarte Einsatzort. Ist kein konkreter Einsatzort im Einzelvertrag benannt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von quantilope. 

2. Rechte an Leistungsergebnissen / Schutz des geistigen Eigentums
An den Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Consultingleistungen von quantilope erstellt und dem Kunden überlassen werden, steht dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, widerrufliches, nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht entsprechend den im jeweiligen Einzelvertrag näher beschriebenen Zwecken zu. Soweit nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart, darf der Kunde die im Rahmen der Consultingleistungen erstellten Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke verwenden.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Zur Erbringung der Consultingleistungen ist quantilope auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Mitarbeitern von quantilope oder den mit der Erbringung der Consultingleistungen beauftragten Dritten alle erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und in erforderlicher Anzahl zur Verfügung zu stellen.

4. Vergütung
4.1 Soweit nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart, richtet sich die Vergütung für die Consultingleistungen nach der im Einzelvertrag vereinbarten Preisliste.
4.2 Soweit nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung fällig
(a) bei Vergütung auf Honorarbasis („time and material“) rückwirkend monatlich;
(b) bei Vergütung auf Festpreisbasis ist der vereinbarte Festpreis jeweils vollständig unmittelbar nach Abschluss des Einzelvertrags zu zahlen.
4.3 quantilope wird über die fälligen Leistungen Rechnungen stellen; diese sind sofort zahlbar nach Eingang der Rechnung (E-Mail) von quantilope beim Kunden.
4.4 Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail und nachfolgend, auf Kundenwunsch, per Post.
4.5 Sämtliche vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

5. Vertragslaufzeit; Kündigung.
5.1 Soweit für die Erbringung der Consultingleistungen ein bestimmter Zeitraum oder bestimmte Kalenderdaten vereinbart wurden, sind beide Parteien nicht zur ordentlichen Kündigung des Einzelvertrags berechtigt. Sind die Consultingleistungen für unbestimmte Zeit vereinbart, so kann jede Partei den Einzelvertrag ordentlich mit Frist von einem (1) Monat zum Quartalsende kündigen.
5.2 Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
5.3 Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung des Einzelvertrags lässt die Laufzeit und Wirksamkeit der übrigen zwischen den Parteien geschlossenen Consultingverträge und sonstigen Vereinbarungen unberührt.

Teil D – Bedingungen für Panelanbindungen und -dienstleistungen

1. Leistungsumfang1.1 Neben der Anbindung eines eigenen Panels, hat der Kunde die Möglichkeit, quantilope im Rahmen eines Projektes mit der Erhebung von Befragungsdaten zu beauftragen („Paneldienstleistung“). Ein eigenes Panel des Kunden meint die Erhebung von Befragungsdaten durch eine vom Kunden gestellte Stichprobe.
1.2 Den genauen Leistungsumfang einer Paneldienstleistung vereinbaren die Parteien im Rahmen eines Einzelvertrags.
1.3 quantilope hat das Recht für die Durchführung der Paneldienstleistungen Unterauftragnehmer einzuschalten.

2. Vergütung
2.1 quantilope wird über die Paneldienstleistungen bei Beginn der Erhebung Rechnungen stellen; diese sind sofort zahlbar nach Eingang der Rechnung (E-Mail) von quantilope beim Kunden.
2.2 Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail und nachfolgend, auf Kundenwunsch, per Post.
2.3 Sämtliche vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
2.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Anonymität der Befragten
3.1 Bei Paneldienstleistungen bleiben die Befragten grundsätzlich für den Kunden anonym.
3.2 Im Laufe einer Befragung darf der Kunde keine Daten erheben, die die Teilnehmer erkennen lassen oder identifizierbar machen („Anonymisierungsgebot“). Dies gilt auch für technische Wege der Identifizierung (u.a. Zeitstempel-Analyse oder durch URL-Parameter).
3.3 Das Anonymisierungsgebot kann nicht durch die Einwilligung des Teilnehmers zur Erhebung von personenbezogenen Daten aufgehoben werden.
3.4 Bei Anbindung eines eigenen Panels gelten Ziff. 3.2 und Ziff. 3.3 entsprechend. 

4. Paneldaten
Die im Rahmen der Paneldienstleistungen generierten Paneldaten sind Projektdaten, aber keine Kundendaten im Sinne des Teil B Ziff. 4.1. Soweit für die Erfüllung der Pflichten von quantilope erforderlich, gilt jedoch Teil B Ziff. 4.2 entsprechend.

5. Vertragslaufzeit; Kündigung
5.1 Soweit für die Erbringung der Paneldienstleistungen ein Interviewzeitraum vereinbart wurde, sind beide Parteien nicht zur ordentlichen Kündigung des Einzelvertrags berechtigt.
5.2 Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
5.3 Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung eines Einzelvertrags lässt die Laufzeit und Wirksamkeit der übrigen zwischen den Parteien geschlossenen Einzelverträge und sonstigen Vereinbarungen unberührt.

Stand 11.07.2019